Prof. Dr. Christian von Coelln


Herr Professor Dr. Dr. Christian von Coelln wurde 1967 in Düsseldorf geboren.

Nach einer Banklehre und dem Wehrdienst hat er in Passau Jura studiert und dort 1995 sein Erstes Juristisches Staatsexamen abgelegt. Während des Referendariats im OLG-Bezirk München (abgeschlossen 1997 mit dem Assessorexamen) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, später als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Passau tätig, an der 2000 zum Thema „Anwendung von Bundesrecht nach Maßgabe der Landesgrundrechte?“ zunächst promovierte und sich 2004 habilitierte (Titel der Arbeit: Zur Medienöffentlichkeit der Dritten Gewalt“).

Nach einer Lehrstuhlvertretung an der LMU München wurde er zum Sommersemester 2008 an die Universität zu Köln berufen. Dort
ist er seither einer der Direktoren des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht. Zu seinen Arbeitsgebieten gehört das Wissenschafts- und Hochschulrecht. Praktische Erfahrungen in Hochschulleitungsfunktionen hat er in seiner Zeit als Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln von 2013 bis 2016 sowie als kommissarischer Prorektor für Lehre und Studium der Universität zu Köln von 2018 bis 2019 sammeln können.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Medienrecht. Professor Dr. von Coelln ist Mitglied im Vorstand des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit e.V. Zudem ist er Vorsitzender des Landesverbandes NRW des Deutschen Hochschulverbandes. Er gehört zu den Mitherausgebern (u.a.) der Zeitschrift „Wissenschaftsrecht“.

Zudem ist er Gesamtherausgeber der im Verlag C.H. Beck erscheinenden Online-Kommentare zu den Hochschulgesetzen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

 

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