RA Dr. Martin Hellfeier


Martin Hellfeier wurde 1969 in Iserlohn geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das Erste Staatsexamen schloss er 1996 in Gießen, das Zweite Staatsexamen 1999 in Frankfurt am Main ab.

Von 1999 bis 2002 war Martin Hellfeier Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Gießen. Im Jahr 2002 promovierte er zum Dr. jur. Seit 2003 ist er Justitiar beim Deutschen Hochschulverband. Seit 2010 nimmt Martin Hellfeier neben seiner Tätigkeit als Justitiar die Aufgabe des Landesgeschäftsführers des Landesverbandes Hessen im DHV wahr.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen zum einen in der Rechtsberatung im Hochschul- und Beamtenrecht einschließlich des Versorgungsrechts. Zum anderen ist er als Coach im Rahmen der Berufungs- und Karriereberatung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig. Zudem ist er ständiger Referent bei den Seminaren des Deutschen Hochschulverbandes.

Martin Hellfeier ist Mit-Autor in den Kommentaren der Hochschulgesetze Nordrhein-Westfalen (herausgegeben von Dieter Leuze und Volker Epping) und Niedersachsen (herausgegeben von Volker Epping). 

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