Frau Rechtsanwältin Dr. iur. Annette Gaentzsch wurde 1965 in Köln geboren.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Rupprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Nach dem Referendarexamen in Heidelberg leistete Frau Dr. Gaentzsch ihren Referendardienst in Baden-Württemberg und in Schleswig-Holstein. Sie absolvierte Stationen u.a. im Justitiariat der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und in der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer in Paris.
Nach ihrem Assessorexamen in Hamburg war Frau Dr. Gaentzsch zunächst als Justitiarin bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (vormals Treuhandanstalt) in Berlin beschäftigt. Im Anschluss daran war sie als Rechtsanwältin in einer Düsseldorfer Kanzlei und weiterhin als Beraterin für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben tätig. Daneben schloss sie ihre Promotion an der Humboldt-Universität Berlin, Institut für Baurecht, Professor Dr. Ulrich Battis, ab. Anschließend arbeitete sie in einer Wuppertaler Kanzlei, bei der sie schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Bauplanungsrechts tätig war. Neben ihrer Anwaltstätigkeit übte Frau Dr. Gaentzsch ehrenamtlich den Vorsitz der Schlichtungsstelle der Studierendengesellschaft der Universität Witten-Herdecke e.V. aus. Ebenfalls ehrenamtlich beriet und unterstützte sie Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind bei der Formulierung von Anträgen, Widersprüchen und Klagen in schul- und prüfungsrechtlichen Angelegenheiten.
Seit November 2019 ist Frau Dr. Gaentzsch im Justitiariat des Deutschen Hochschulverbandes beschäftigt. Ihr Schwerpunktbereich sind das Beamtenrecht und Fragen im Zusammenhang mit Berufungen von Wissenschaftlern ins Ausland.