Die meisten Pre-Docs und Post-Docs an deutschen Hochschulen arbeiten in befristeten Arbeitsverhältnissen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Das WissZeitVG begrenzt die Gesamtdauer der Beschäftigung in befristeten Verträgen an deutschen Hochschulen oder Forschungsinstituten zu Qualifikationszwecken auf 12 Jahre (15 Jahre im Bereich der Medizin). In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, lässt das WissZeitVG eine Verlängerung der Höchstbeschäftigungsdauer zu. Es enthält auch Sonderklauseln für befristete Beschäftigungen in Drittmittelprojekten. Ziel des Vortrags ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das notwendige Basiswissen zum WissZeitVG zu vermitteln, das für die Planung einer wissenschaftlichen Karriere unerlässlich ist.
Referent
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Laurentius Oles, Justitiar für Hochschul- und Arbeitsrecht im Deutschen Hochschulverband