Wissenschaftszeitvertragsgesetz und TV-L

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Online-Seminar (max. 25 Teilnehmende)


Wissenschaftliche Mitarbeitende an der Hochschule sind einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Regelungen unterworfen, über die oft Unsicherheit besteht. Neben grundlegenden arbeitsrechtlichen Fragen informiert das Seminar über die Möglichkeiten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz an der Hochschule zu beschäftigen. Folgende Fragen werden beantwortet: Wie lange kann ich an der Hochschule befristet tätig sein? Ist eine Drittmittelbeschäftigung nach Ablauf der 12- bzw. 15-Jahreshöchstbefristung möglich und wie wirken sich Kinderbetreuungszeiten auf mein befristetes Arbeitsverhältnis aus?

Außerdem werden der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) an den Hochschulen und die damit verbundenen vielfältigen Fragen und Folgen behandelt. Besonderes Augenmerk gilt den wissenschaftsspezifischen Regelungen des TV-L. Im Rahmen des TV-L gewinnen Fragen an Bedeutung wie: Eingruppierungssystematik, Anerkennung von Vordienstzeiten sowie individuelle Vergütungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen

Referierende

  RA Dr. Vanessa Adam, Stabsstelle Hochschularbeitsrecht und Leiterin der Personalabteilung
  RA (Syn.) Katharina Lemke, Justitiarin für Hochschul- und Arbeitsrecht im Deutschen Hochschulverband



Ablauf

09:30-10:30 Uhr: TV-L, Teil 1 (Frau RA Dr. Adam)

10:30-10:45 Uhr: Pause

10:45-11:45 Uhr: TV-L, Teil 2 (Frau RA Dr. Adam)

11:45-12:15 Uhr: Pause

12:15-13:15 Uhr: WissZeitVG, Teil 1 (Frau RA (Syn.) Lemke)

13:15-13:30 Uhr: Pause

13:30-14:30 Uhr: WissZeitVG, Teil 2 (Frau RA (Syn.) Lemke)

Weitere Hinweise

Dieses Online-Seminar findet live statt und wird nicht aufgezeichnet. Zur Durchführung des Online-Seminars wird die Software Zoom verwendet.

In der Teilnahmegebühr enthalten sind Seminarunterlagen in elektronischer Form (per Download).

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Zielgruppe

Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende der Hochschulverwaltungen sowie an wissenschaftliche Personalräte.

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