Professorinnen und Professoren im Beamtenverhältnis haben Anspruch auf Altersversorgung. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Fragen. Diese betreffen die Höhe der Versorgungsbezüge einschließlich der Hinterbliebenenversorgung, ggf. bestehende Rentenansprüche, das Nebeneinander unterschiedlicher Versorgungsleistungen und Zusatzeinkünfte. Diese Themen können auch bereits im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen Relevanz haben.
Das neue Intensiv-Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen von Universitäten und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die sich mit versorgungsrechtlichen Fragen von Professorinnen und Professoren beschäftigen. Es informiert über die wichtigsten versorgungsrechtlichen Bestimmungen und über typische Versorgungskonstellationen im Hochschulalltag, aber auch schon anlässlich der Berufung. Es zeigt Fallstricke auf und gibt praktische Empfehlungen. Darüber hinaus bietet es Raum für Erfahrungsaustausch.
RA Dr. Martin Hellfeier, Justitiar für Hochschul- und Beamtenrecht im Deutschen Hochschulverband
RA Dr. Sven Hendricks, Justitiar für Hochschul- und Beamtenrecht im Deutschen Hochschulverband
10:00-10:30 Uhr: Begrüßung und Vorstellung
10:30-11:30 Uhr: Grundlagen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten
11:30-11:45 Uhr: Kaffeepause
11:45-13:00 Uhr: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten
13:00-14:00 Uhr: Mittagspause
14:00-15:30 Uhr: Vorzeitiger Ruhestand
Dienstunfähigkeit
Hinterbliebenenversorgung
15:30-15:45 Uhr: Kaffeepause
15:45-17:00 Uhr: Verhältnis von Pension zu anderen Versorgungsleistungen
Verhältnis von Pension zu Erwerbseinkommen
Enthalten in der Teilnahmegebühr sind Workshopunterlagen, Mittagsimbiss und Tagungsgetränke.
Falls Teilnahmegebühren nicht von der Hochschule übernommen werden, können Sie diese ggf. selbst als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.